Kommunikationstraining
Karikatur von Henry Büttner
Man kann nicht nicht miteinander kommunizieren
Paul Watzlawick
Kommunikation ist ein zentrales Element menschlichen Lebens. Durch sie treten wir in Kontakt zu anderen Menschen, zu Tieren zu Pflanzen und anderen Lebewesen. Sie verläuft verbal (sprachlich) und nonverbal (nicht sprachlich). Mit Sprache ist dabei die Lautsprache gemeint. Hinzu kommt als nonverbale Sprache die Körpersprache und der körperliche Kontakt.
Kommunikation kann so stattfinden, dass sie unserer eigenen Entwicklung und derer mit denen ich kommuniziere förderlich ist oder dem Wohlbefinden von mir und meinem Gegenüber dient. Wenn sie destruktiv ist, erzeugt sie Frustration, Leid und destruktive Aggressionen.
Der biblische Turmbau zu Babel (babylonische Sprachverwirrung) ist ein schönes Beispiel für Kommunikationsstörungen, in dessen Folge ein ganzes Projekt, nämlich der Turmbau misslingt.
In der Bibel, Das alte Testament, Das erste Buch Mose, in der Übersetzung von Martin Luther heißt es:
Kapitel 11
1. Es hatte aber alle Welt einerlei Zunge und Sprache.
2. Da sie nun zogen gen Morgen, fanden sie ein ebenes Land im Lande Sinear, und wohnten daselbst.
3. Und sie sprachen untereinander: Wohlauf, laß uns Ziegel streichen und brennen! und nahmen Ziegel zu Stein und Erdharz zu Kalk
4. und sprachen: Wohlauf, laßt uns eine Stadt und einen Turm bauen, des Spitze bis an den Himmel reiche, daß wir uns einen Namen machen! denn wir werden sonst zerstreut in alle Länder.
5. Da fuhr der Herr hernieder, daß er sähe die Stadt und den Turm, die die Menschenkinder bauten.
6. Und der Herr sprach: Siehe, es ist einerlei Volk und einerlei Sprache unter ihnen allen, und haben das angefangen zu tun; sie werden nicht ablassen von allem, was sie sich vorgenommen haben zu tun.
7. Wohlauf, laßt uns herniederfahren und ihre Sprache daselbst verwirren, daß keiner des andern Sprache verstehe!
8. Also zerstreute sie der Herr von dort alle Länder, daß sie mußten aufhören die Stadt zu bauen.
9. Daher heißt ihr Name Babel, daß der Herr daselbst verwirrt hatte aller Länder Sprache und sie zerstreut von dort in alle Länder.
10. ...
http://gutenberg.spiegel.de/luther/bibel/mose1.htm
In der Bibelübersetzung der Evangelischen Haupt-Bibelgesellschaft zu Berlin und Altenburg , 2. Aufl. 1986 heißt es etwas anders:
Die Menschen hatten damals noch eine einzige, allen gemeinsame Sprache. Als sie nun von Osten aufbrachen, kamen sie in das Land Schinar und schlugen in der Ebene ihre Zelte auf. Sie sagten zueinander: "Ans Werk! Wir machen Ziegelsteine!" Sie wollten die Ziegel als Bausteine verwenden und Asphalt als Mörtel. Sie sagten: "Ans Werk! Wir bauen uns eine Stadt mit einem Turm, der bis an den Himmel reicht! Dann werden wir in aller Welt berühmt. dieser Bau wird uns zusammenhalten, so daß wir nicht über die ganze Erde zerstreut werden.
Der Herr kam vom Himmel herab, um die Stadt und den Turm anzusehen, die sie bauten. Denn er sagte sich: "Wohin wird das noch führen? Sie sind ein einziges Volk und sprechen alle dieselbe Sprache. Wenn sie diesen Bau vollenden, wird ihnen nichts mehr unmöglich sein. Sie werden alles ausführen, was ihnen in den Sinn kommt. Ans Werk! Wir steigen hinab und verwirren ihre Sprache, damit keiner mehr den anderen versteht.
So zerstreute sie der Herr über die ganze Erde, und sie mußten ihre Pläne aufgeben. Darum wird diese Stadt Babel * genannt, denn dort hat der Herr die Sprache der Menschen verwirrt und von dort aus die ganze Menschheit über die ganze Erde zerstreut.
* Babel wird durch einen Anklang an das hebräische Wort für "verwirren" gedeutet.
An diesen zwei unterschiedlichen Texten, denen das selbe Original zu Grunde liegt, wird zum einen deutlich, dass man ein und den selben Text unterschiedlich interpretieren (übersetzen) kann. Die passiert häufig auch in der Kommunikation. Zwei Menschen sprechen über das selbe Thema, dass sie jedoch unterschiedlich wahrnehmen und interpretieren. Im Streit der Kontrahenten geht es dann häufig darum, zu entscheiden, wer im Recht ist, wer "die Wahrheit" sagt.
Wie beim Turmbau zu Babel missglückt auch in unserem Alltag Kommunikation oft, weil diejenigen die kommunizieren verschiedene Sprachen sprechen und den anderen nicht verstehen oder verstehen wollen.
Unser Angebot
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines Kommunikationstrainings.
In dem von uns angebotenen Kommunikationstraining geht es um das kennen lernen der eigenen Kommunikationsmuster und das Erarbeiten von neuen und alternativen Kommunikationsformen, die den Betreffenden ermöglichen konstruktiver, gewaltfreier und von weitestgehendem gegenseitigen Respekt, Achtung und Wertschätzung getragen, miteinander umzugehen. Dabei geht es auch um das kennen lernen der eigenen Interessen und der Interessen des anderen, der eigenen und der Grenzen des anderen, die Wahrung eigener Grenzen gegenüber dem Anderen, der Mitteilung an den Anderen und dem bewussten und konstruktiven ausdrücken eigener Bedürfnisse, Sichtweisen und Gefühle.
Kommunikation findet nicht unabhängig vom eigenen Geschlecht und dem des Gegenüber statt. Daher kann im Kommunikationstraining auch diesem Aspekt die ihm zukommende Aufmerksamkeit gewidmet werden.
Ihre Ansprechpartner
Peter Thiel
Systemischer Berater, Systemischer Therapeut / Familientherapeut (DGSF), Systemischer Kinder- und Jugendlichentherapeut (DGSF), Verfahrenspfleger / Verfahrensbeistand (SPFW Brandenburg) und Umgangspfleger (§1909 BGB)
Simone Hollstein
Diplom-Pädagogin, Systemische Beraterin und Therapeutin / Familientherapeutin
Kosten
Die Stunde kostet im Einzelsetting 80,00 €.
Es
können auch kürzere oder längere Sitzungszeiten vereinbart werden, die anteilig
weniger oder mehr kosten würden.
Viertelstündiges Zeitguthaben 20 €
Halbstündiges Zeitguthaben 40 €
Dreiviertelstündiges Zeitguthaben 60 €
Einstündiges Zeitguthaben 80 €
Bei erhöhter Fallschwierigkeit - so
z.B. zwei oder mehr Teilnehmer/innen bei einem Termin, Fremdsprachenkompetenz,
Termine an Wochenenden und Feiertagen, etc. - kommt ein Zuschlag von 20,00 € je
in Anspruch genommener Zusatzleistung hinzu.
Eine Beratung für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre führen wir kostenlos durch.
Vereinbarte Termine können bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden, ohne dass wir hierfür Kosten in Rechnung stellen. Für Termine, die erst danach abgesagt werden ist eine Ausfallgebühr von 40 € zu leisten. Wird der vereinbarte Termin unentschuldigt versäumt, stellen wir 80 € in Rechnung.
Kontakt
Telefon: (030) 485 46 37
Funk: 0177-6587641
E-Mail: info@kind-vater.de
Internet: www.kind-vater.de
Kontaktaufnahme per Mail wird empfohlen.
Adresse
Kinderland e.V.
Wollankstr.133
13187 Berlin
Mustertext zur Beantragung einer Leistung nach Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe
Anke Mutig
Seltsamstraße 7
12345 Berlin
Jugendamt Berlin-Bezirk
Sozialpädagogischer Dienst
z.H. Herrn/Frau XYZ
Straße
Postleitzahl Berlin
Antrag auf Kostenübernahme für eine Jugendhilfeleistung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich / wir eine Kostenübernahme für eine Erziehungsberatung / Familienberatung / aufsuchende Familienberatung / Mediation / Familientherapie / aufsuchende Familientherapie / Kindertherapie / Kommunikationstraining / sonstige Hilfe* - mit einem Umfang von ... Stunden.
Für den Fall, dass die fachliche Notwendigkeit der Hilfe durch das Jugendamt festgestellt wird, soll die Hilfe gemäß §8 Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe (Wunsch- und Wahlrecht) durch den Träger der Freien Jugendhilfe
Kinderland e.V.
Wollankstr. 133
13187 Berlin
durchgeführt werden.
Ich / wir hatte/n dort am ... ein Vorgespräch/Erstkontakt, wo mir / uns mitgeteilt wurde, dass der Träger bei einer Kostenübernahme durch das Jugendamt für eine Übernahme des Auftrags zur Verfügung steht.
Begründung des Antrages (Beispiel):
Ich wohne mit meinem Mann Hans Mustermann in einer gemeinsamen Wohnung. Wir haben eine 6-jährige Tochter und einen 12-jährigen Sohn. In den letzten Monaten kam es wiederholt zu Konflikten, worunter alle Familienmitglieder leiden. ... Da durch die Konflikte alle Familienmitglieder stark belastet sind, möchten wir eine Familienberatung / Familientherapie / aufsuchenden Familienberatung / aufsuchenden Familientherapie / Kommunikationstraining * in Anspruch nehmen, um dadurch die Belastungen unserer Familie zu reduzieren.
Oder: Ich und der Vater der gemeinsamen Kinder A und B leben seit … getrennt. Die Kommunikation zwischen uns als Eltern gestaltet sich momentan sehr schwierig, so dass wir im Interesse unserer Kinder und in Hinsicht auf mögliche zukünftig zu treffende wichtige Entscheidungen bezüglich unserer Kinder die Kommunikation zwischen uns als Eltern verbessern möchten.
Oder: Das Familiengericht X hat uns mit Beschluss vom … aufgefordert, eine Erziehungsberatung / Familienberatung / Mediation / Familientherapie / aufsuchenden Familienberatung / aufsuchenden Familientherapie / Kommunikationstraining / sonstiges * in Anspruch zu nehmen.
Mit freundlichem Gruß
Anke Mutig, Berlin den ...
* hier die zutreffende Hilfeform eintragen
Anmerkung: Nach § 5 Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe haben "die Leistungsberechtigen das Recht, zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger zu wählen und Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Hilfe zu äußern. Sie sind auf dieses Recht hinzuweisen. Der Wahl und den Wünschen soll entsprochen werden, sofern dies nicht mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden ist." Eine Beschränkung der Leistungsberechtigten nur auf Leistungsanbieter der Jugendhilfe die innerhalb der örtlichen Zuständigkeit des Jugendamtes ihren Sitz haben, ist unzulässig. Das Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten gilt also auch für Leistungsanbieter, die ihren Sitz außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Jugendamtes haben, soweit dies "nicht mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden ist." (SGB VIII § 5).
Literatur: Johannes Münder: Das Wunsch- und Wahlrecht des Leistungsberechtigten in der Jugendhilfe; In: Beiträge zum Recht der sozialen Dienste und Einrichtungen; Heft 31, 1998, S. 55-77
Vergleiche hierzu auch:
"Jugendhilfeleistungen. Keine Beschränkung auf den örtlichen Zuständigkeitsbereich der Jugendämter", Manfred Busch / Gerhard Fieseler, In: "jugendhilfe", 5/2006, S. 276-277. Die Erstellung eines Hilfeplanes nach §36 SGB VIII ist nur dann nötig, wenn die „Hilfe voraussichtlich für längere Zeit zu leisten ist“. Gegen die Verweigerung einer Leistung durch das Jugendamt oder die einschränkende Verweisung auf vom Jugendamt bestimmte Leistungsanbieter kann von den Leistungsberechtigten Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden.
Ausarbeitung: Peter Thiel