Vater-Kind-Wohnung

 

 

Wohnung auf Zeit für Väter und ihre Kinder in Notsituationen

 

 

 

Ein Angebot von Kinderland - Verein zur Förderung von Kindern, Jugendlichen und Familien e.V.

 


 

 

Wenn die Mutter der gemeinsamen Kinder physische oder psychische Gewalt gegen den Vater oder die Kinder ausübt und nicht bereit ist, die Gewalt zu beenden oder sich professionelle Hilfe zur Beendigung der Gewalt zu suchen, bleibt häufig nur die Trennung von der gewalttätigen oder grenzüberschreitenden Partnerin. Väter haben dann, häufig nicht zu Unrecht,  Angst, dass sich die Gewalt gegen die Kinder fortsetzt, wenn diese im Haushalt der Mutter verbleiben würden. Möglicherweise kommt noch ein neuer Partner der Mutter  dazu, der auch gewalttätig gegen die Kinder wird. Außerdem besteht die reale Gefahr, dass die vom Vater verlassene Mutter versucht sich durch nachfolgende Umgangsvereitelung am Vater zu rächen. In solchen Fällen wird zu überlegen sein, ob die Kinder nach einer Trennung nicht besser beim Vater wohnen sollten.

Wir bieten Vätern und ihren Kindern, die von Gewalt seitens der Mutter betroffen sind, die Möglichkeit in einer Zufluchtswohnung, deren Adresse geheimgehalten wird, eine vorläufigen Aufenthalt zu finden. Von dort aus werden umgehend die erforderlichen rechtlichen Schritte unternommen, damit der Vater vom zuständigen Familiengericht eine vorläufige Zuweisung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes erhält. 

Der Aufenthalt in der Zufluchtswohnung soll so kurz wie möglich gehalten werden bis der Vater und seine Kinder eine neue Wohnung gefunden haben. Eine entgültige Entscheidung über den Verbleib des Kindes trifft in jedem Fall das Familiengericht.

 

Zuflucht können auch Väter mit ihren Kindern finden, die 

 

- vorübergehend wohnungslos sind, bzw. deren Wohnperspektive ungeklärt ist

- sich aufgrund der Problemstellung in physischen / psychischen Ausnahmesituationen befinden

- sozialpädagogische Hilfestellung benötigen

 

Dauer der Aufnahme: ein Monat, im begründeten Einzelfall monatliche Verlängerung in enger Kooperation mit den sozialen Diensten

 

Schwerpunkte der sozialtherapeutischen Arbeit:

- Krisenintervention

- Klärung von Lebensabsichten und Perspektiven

- Hilfen bei der Sicherstellung der materiellen Existenz

- Beratung in finanziellen und hauswirtschaftlichen Belangen

- Hilfestellung bei der Wohnungssuche und Behördengängen

- Beratung in Erziehungsfragen

- Ressourcenorientierte Herstellung eigenverantwortlicher Lebensführung

- Unterstützung bei Aufrechterhaltung oder Entwicklung des Kontaktes der Kinder zur Mutter oder anderen wichtigen Bezugspersonen, gegebenenfalls in Form von Begleiteten Umgang

 

 

 

Die rechtlichen Grundlagen der Arbeit der Zufluchtswohnung ergeben sich aus § 27 SGB VIII in Verbindung mit § 34 oder § 19 SGB VIII.

Für die Nutzung der Zufluchtswohnung kalkuliere wir eine Tagespauschale von 40,00 € / ermäßigt 30,00 €.

 

 

 

 

Für Auskünfte, Informationen und Beratungsgespräche setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

 

 

 

Ihr Ansprechpartner

 

Peter Thiel

Systemischer Berater, Systemischer Therapeut / Familientherapeut (DGSF), Systemischer Kinder- und Jugendlichentherapeut (DGSF)

 

 

 

 

 

 

Kontakt

Telefon: (030) 485 46 37 

Funk: 0177-6587641

 

E-Mail: info@kind-vater.de

Internet: www.kind-vater.de

 

Kontaktaufnahme per Mail wird empfohlen.

 

 

 

 Adresse

 

Kinderland e.V.

Wollankstr.133

13187 Berlin

 

 


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